Seit 1. März 2010 kann der Ausweis bei einem der sieben Ausweiszentren - nach eigener Wahl - beantragt werden. Für die Adresse und die Öffnungszeiten verweisen wir auf den Flyer "Der neue Schweizer Pass".
Ausweiszentrum Langnau i. E.
Marktgasse 7, 3550 Langnau i. E.
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag 08.30 bis 11.30 / 13.30 bis 16.30 Uhr
Dienstag 08.30 bis 16.30 Uhr
Donnerstag 08.30 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 18.30 Uhr
Zur Beantragung eines Ausweises ist eine vorgängige Terminreservation unter Tel.: 031 635 40 00 (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr) oder im Internet unter www.schweizerpass.ch erforderlich. Sie erfahren dort auch, welche der folgenden Unterlagen Sie mitbringen müssen:
- alter Pass oder / und alte Identitätskarte
- Niederlassungsausweis
- Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind bestellt wird: Ausweis der begleitenden Person (gesetzliche Vertretung), Familien- oder Geburtsschein, Sorgerechtsnachweis (bei geschiedenen / nicht verheirateten Eltern)
Bei der vorsprache werden als biometrische Merkmale das Gesichtsbild- welches ebenfalls als Foto auf dem Pass erscheint - und zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden.
Gebühren
Identitätskarte
für Reisen im europäischen Raum und zur Bestätigung der Identität im Inland (z.B. Post / Bank)
- Erwachsene, gültig 10 Jahre Fr. 65.00
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, gültig 5 Jahre Fr. 30.00
E-Pass 10
für Reisen weltweit. Zu beachten sind die Einreisebestimmungen des Reiselandes (Gültigkeit / Visa).
- Erwachsene, gültig 10 Jahre Fr. 140.00
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, gültig 5 Jahre Fr. 60.00
- Zuschlag Kombi-Angebot (Pass & IDK) Fr. 8.00
- Zuzügliche Portokosten pro Ausweis Fr. 5.00
Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen. Die Ausweise erhalten Sie nach max. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.
Kinder benötigen ab Geburt einen eigenen Ausweis und müssen ebenfalls persönlich anwesend sein. Das Gesichtsbild (Foto) wird ab Geburt in den Ausweis aufgenommen, Fingerabdrücke erst ab dem 12. Altersjahr.
Der Verlust eines Ausweises ist in jedem Fall persönlich bei der schweizerischen Polizeistelle oder direkt im Ausweiszentrum bei der Beantragung des neuen Ausweises zu melden. |