Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG

Öffentliche Planauflage

Ortsplanungsrevision Rüderswil mit Waldfeststellungsverfahren

 

Der Gemeinderat von Rüderswil bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 mit folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:

–    Zonenplan

–    Schutzzonenplan

–    Zonenplan Naturgefahren und Gewässerräume

–    Baureglement

 

Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:

–    Erläuterungsbericht

–    Mitwirkungsbericht

–    Konzept zur Siedlungsentwicklung nach innen

–    Inventarplan

–    Richtplan Fuss-, Wander- und Velowege

–    Vorprüfungsberichte vom 14. August 2019 und 16. Dezember 2020

 

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 03. Juni bis 05. Juli 2021 in der Gemeindeverwaltung Rüderswil öffentlich auf und sind auf www.ruederswil.ch aufgeschaltet.

 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.

 

Allfällige Einigungsverhandlungen finden in der KW 32 statt. Einsprechende werden gebeten, sich in diesem Zeitraum Termine freizuhalten.

 

1. Vorprüfungsbericht

2. Vorprüfungsbericht

Baureglement

Erläuterungsbericht

Inventarplan

Konzept zur Siedlungsentwicklung nach innen

Mitwirkungsbericht

Richtplan Fuss- Wander und Velowege

Schutzzonenplan

Zonenplan

Zonenplan Naturgefahren und Gewässerräume

03.06.2021