Öffentliche Planauflage
Ortsplanungsrevision Rüderswil mit Waldfeststellungsverfahren
Der Gemeinderat von Rüderswil bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 mit folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:
– Zonenplan
– Schutzzonenplan
– Zonenplan Naturgefahren und Gewässerräume
– Baureglement
Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:
– Erläuterungsbericht
– Mitwirkungsbericht
– Konzept zur Siedlungsentwicklung nach innen
– Inventarplan
– Richtplan Fuss-, Wander- und Velowege
– Vorprüfungsberichte vom 14. August 2019 und 16. Dezember 2020
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 03. Juni bis 05. Juli 2021 in der Gemeindeverwaltung Rüderswil öffentlich auf und sind auf www.ruederswil.ch aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.
Allfällige Einigungsverhandlungen finden in der KW 32 statt. Einsprechende werden gebeten, sich in diesem Zeitraum Termine freizuhalten.
1. Vorprüfungsbericht
2. Vorprüfungsbericht
Baureglement
Erläuterungsbericht
Inventarplan
Konzept zur Siedlungsentwicklung nach innen
Mitwirkungsbericht
Richtplan Fuss- Wander und Velowege
Schutzzonenplan
Zonenplan
Zonenplan Naturgefahren und Gewässerräume