Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG

Öffentliche Planauflage
Ortsplanungsrevision Rüderswil mit Waldfeststellungsverfahren 2. Auflage

 

Der Gemeinderat von Rüderswil bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderungen gegenüber der 1. Auflage der grundeigentümerverbindlichen Instrumente der Ortsplanungsrevision sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 mit folgenden Akten zur 2. Auflage:


–    Zonenplan
–    Zonenplan Naturgefahren und Gewässerräume
–    Baureglement

 

Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:


–    Schutzzonenplan
–    Erläuterungsbericht
–    Mitwirkungsbericht
–    Konzept zur Siedlungsentwicklung nach innen
–    Inventarplan
–    Richtplan Fuss-, Wander- und Velowege
–    Vorprüfungsberichte vom 14. August 2019 und 16. Dezember 2020

 

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 23. September 2021 bis 25. Oktober 2021 in der Gemeindeverwaltung Rüderswil öffentlich auf und sind auf www.ruederswil.ch aufgeschaltet.

 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur gegenüber den Änderungen aufgrund der 1. Auflage möglich. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.

 

Allfällige Einigungsverhandlungen finden in der KW 43 statt. Einsprechende werden gebeten, sich in diesem Zeitraum Termine freizuhalten.

Rüderswil, 23.09.2021


Der Gemeinderat

 

21.09.2021