Inkraftsetzung Reglemente

Teilrevision Wasserversorgungsreglement und -tarif: Inkraftsetzung

 

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung der Teilrevision des Wasserversorgungsreglements- und tarifs öffentlich bekannt.

 

Die Gemeindeversammlung hat die Inkraftsetzung bzw. die Teilrevision des Reglements am

1. Dezember 2021 beschlossen. Sie tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Teilrevision Personalreglement: Inkraftsetzung

 

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung der Teilrevision des Personalreglements öffentlich bekannt.

 

Die Gemeindeversammlung hat die Inkraftsetzung bzw. die Teilrevision des Reglements am

1. Dezember 2021 beschlossen. Sie tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Inkrafttreten Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung

 

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglements für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung.

                    

Die Stimmberechtigten haben das Reglement an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2021 beschlossen. Das Reglement tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Die Reglemente können von jedermann bei der Gemeindeschreiberei Rüderswil eingesehen und/oder bezogen werden.

17.01.2022