Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen und Güterweganlagen

Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen und Güterweganlagen

 

Die vom Gemeinderat beschlossene und vom Strassenverkehrsamt des Kantons Bern genehmigte Gewichtsbeschränkung

 

Höchstgewicht 10 Tonnen während der Auftauperiode

 

wird ab sofort bis Ende der Auftauperiode in Kraft gesetzt. Die Signalisation der davon betroffenen Gemeinde- und Güterstrassen erfolgt laufend und witterungsbedingt. Die Gewichtsbeschränkung gilt demnach, sobald und solange die Signale aufgestellt sind.

 

Zum Schutze unserer Gemeindestrassen sowie zur Vermeidung von Dauerschäden ersuchen wir die Bevölkerung dringend, die Beschränkungen zu beachten. Fehlbare haben mit einer Anzeige zu rechnen. Nur in begründeten Ausnahmesituationen kann ein schriftliches Gesuch beim Wegmeister eingereicht werden. Die tägliche Milchabfuhr ist nach wie vor gestattet. Kraftfuttertransporte, Baustellenschwerverkehr, Holzabfuhren usw. werden jedoch nicht bewilligt und sind so zu planen, dass diese nicht in die Auftauperiode fallen.

17.01.2022