Öffentliche Auflage kommunaler Wasserbauplan

Die Schwellenkorporationen Rüderswil und Lauperswil legen gestützt auf Art. 21ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Feburar 1989 (WGB) den Wasserbauplan für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.

Vorhaben:

Der Wasserbauplan Unter Frittenbach ist vom 21. Oktober bis 20. November 2020 aufgelegen. Als Ergebnis von Einspracheverhandlungen wurden die folgenden Änderungen am Wasserbauplan vorgenommen:

Anpassen der Überdeckung bei der Querung bei km 2.700, Änderung der Querschnittgeometrie zwischen km 1.360 und km 1.720, Verschieben des Weihers bei km 1.200, Verzicht auf  Installationsplatz auf der Parzelle 27 (Rüderswil), temporäre Feuerwehr- und Baustellenzufahrt im Inseli. Diese Änderungen sind Gegenstand der Auflage, welche vom 4.8.2022 - 3.9.2022 dauert.

 

Wasserbauplan Unterfrittenbach - Technischer Bericht

Inhaltsverzeichnis Neuauflage Wasserbauplan

Titelblatt Dossier Neuauflage

Landerwerbsplan Feuerwehr

Landerwerbsplan Teil 3

Querprofile Teil 3

Querprofile Teil 4

Laengeprofil 5

Situation Feuerwehrzufahrt

Situation Teil 3

Situation Teil 5

02.08.2022