Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG - Ortsplanungsrevision

Öffentliche Planauflage

Ortsplanungsrevision Rüderswil, Auflage der Änderungen im Rahmen der Genehmigung, nach der Beschlussfassung anlässlich der Urnenabstimmung

 

Der Gemeinderat von Rüderswil bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderungen an der baurechtlichen Grundordnung gegenüber der an der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 beschlossenen Fassung, mit folgenden Akten zur nachträglichen Auflage:

  • Baureglement mit Änderungen der Artikel Nrn. 211, 311 und 551
  • Zonenplan Naturgefahren und Gewässerräume mit Änderung im Bereich Goldbach/Alte Säge

 

Zur Einsichtnahme liegen folgende weiteren Unterlagen auf:

  • Zonenplan
  • Schutzzonenplan
  • Erläuterungsbericht mit Erläuterungen zu den vorgenommenen Änderungen in Kapitel 9.6
  • Mitwirkungsbericht
  • Konzept zur Siedlungsentwicklung nach Innen
  • Inventarplan
  • Richtplan Fuss-, Wander- und Velowege

 

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Dezember 2022 bis 16. Januar 2023 in der Gemeindeverwaltung Rüderswil öffentlich auf oder können hier eingesehen werden:

 

Zonenplan

Baureglement

Erläuterungsbericht

  

 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur gegenüber den gekennzeichneten Änderungen möglich. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.

 

Allfällige Einigungsverhandlungen finden in der KW 4 statt. Einsprechende werden gebeten, sich in diesem Zeitraum Termine freizuhalten.

 

Rüderswil, 12. Dezember 2022

 

Der Gemeinderat

15.12.2022