Erwahrung der Urnenabstimmung vom 3. März 2024

Der Gemeinderat erwahrt die Urnenabstimmung vom 3. März 2024 gemäss Art. 16 Abs. 2 des Reglementes über die Urnenwahlen und –abstimmungen. Die Stimmbeteiligung lag bei 47.89 %.

 

Die Teilrevision des Reglementes über die Urnenwahlen und -abstimmungen wurde mit 806 Ja-Stimmen und 77 Nein-Stimmen angenommen. Dabei sind 883 gültige Stimmzettel eingegangen.

 

Gegen die Resultate wurden keine Beschwerden eingereicht. Die Teilrevision des Reglementes über die Urnenwahlen und -abstimmungen ist somit rechtskräftig.

 

 

Gemeinderat Rüderswil

10.04.2024