
Gemeindewahlen 2025
Der Gemeinderat ordnet die Wahlen der nachgenannten Behörden für die Amtsdauer vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 gemäss Art. 25 des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Rüderswil auf
Sonntag, 30. November 2025
an, sofern nicht stille Wahlen nach Art. 43 des gleichen Reglements durchgeführt werden.
Es sind zu wählen:
a. nach dem Verhältniswahlsystem (Proporz) 5 Mitglieder des Gemeinderates
b. nach dem Mehrheitswahlsystem (Majorz) der oder die Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/in (in einer Person) aus der Mitte der gewählten
Gemeinderatsmitglieder.
Die Parteien oder Gruppen erhalten nach Vorschrift von Art. 26 des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Rüderswil Gelegenheit, für diese Wahlen Vorschläge aufzustellen. Dies durch Einreichung der Wahlvorschläge an die Gemeindeschreiberei Rüderswil bis spätestens am
Freitag, 17. Oktober 2025, 16.00 Uhr
Die Vorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Bei Proporzwahlen darf dabei kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen (Partei/Wählergruppe). Die Vorschläge müssen von mindestens 10 in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
Die Wahlvorschläge werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Im Übrigen wird auf das Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Rüderswil verwiesen.
Rüderswil, 10. September 2025
Der Gemeinderat