Gemeindewahlen 2021

Der Gemeinderat ordnet die Wahlen der nachgenannten Behörden für die Amtsdauer vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 gemäss Art. 25 des Reglementes über die Urnenwahlen und –abstimmungen der Einwohnergemeinde Rüderswil auf

 

Sonntag, 28. November 2021

 

an, sofern nicht stille Wahlen nach Art. 43 des gleichen Reglementes durchgeführt werden.

 

Es sind zu wählen:

 

  • nach dem Verhältniswahlsystem (Proporz) 5 Mitglieder des Gemeinderates
  • nach dem Mehrheitswahlsystem (Majorz) der Gemeinde- und Gemeinderatspräsident (in einer Person) aus der Mitte der gewählten Gemeinderatsmitglieder.

 

Die Parteien oder Gruppen erhalten nach Vorschrift von Art. 26 des Reglementes über die Urnenwahlen und –abstimmungen der Einwohnergemeinde Rüderswil Gelegenheit, für diese Wahlen Vorschläge aufzustellen durch Einreichung an die Gemeindeschreiberei Rüderswil bis spätestens am

 

Freitag, 15. Oktober 2021, 16.00 Uhr

 

Die Vorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Bei Proporzwahlen darf dabei kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Zur Unterscheidung von andern Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen (Partei/Wählergruppe). Die Vorschläge müssen von mindestens 10 (zehn) in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.

 

Die Wahlvorschläge werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Im Übrigen wird auf das Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Rüderswil verwiesen.

 


Rüderswil, 13. September 2021

 

Der Gemeinderat

 

16.09.2021