Bürgschaftsverpflichtung Wärmeverbund Zollbrück AG / Kreditbewilligung / Fakultatives Referendum

Anlässlich seiner Sitzung vom 20. Februar 2023 hat der Gemeinderat einen Kredit von CHF 150'000.00 zur Übernahme einer zweiten Bürgschaftsverpflichtung für die Wärmeverbund Zollbrück AG bewilligt. Damit die Wärmeverbund Zollbrück AG das notwendige Fremdkapital bei der Bank beschaffen kann, wird eine Bürgschaft der beiden Gemeinden Lauperswil und Rüderswil verlangt. Bereits für die erste Etappe haben die Gemeinden Lauperswil und Rüderswil je eine Bürgschaft über CHF 140'000.00 bewilligt. Um das beschlussfassende Organ zu bestimmen, muss der nun bewilligte Betrag mit der ersten Bürgschaft zusammengerechnet werden. Aus diesem Grund wurde der Bürgschaftsbetrag von CHF 150'000.00 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums bewilligt. (Art. 43 ff Gemeindeverfassung).

 

Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Bekanntmachung des Beschlusses mit ihrer Unterschrift die Vorlage des Geschäfts anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung verlangen. Die Referendumsfrist beginnt am Freitag, 24. Februar 2023 und dauert bis am Montag, 27. März 2023. Die Unterschriften sind bis spätestens am 27. März 2023 (Poststempel) bei der Gemeindeschreiberei Rüderswil, Dorfstrasse 116, 3437 Rüderswil, einzureichen. Die Unterlagen zu diesem Geschäft liegen ab dem 23. Februar 2023 bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

23.02.2023